Bion Analytics

TERMS AND CONDITIONS

§1 ALLGEMEINES

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für die Rechtsbeziehungen in Bezug die Software “Bion” zwischen der Bion Analytics UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend “Anbieter” genannt), und ihren Kunden (nachfolgend “Kunde” genannt).

Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzung hinsichtlich der Software “Bion” (nachfolgend Software genannt) durch den Kunden über einen Internetzugang im Rahmen von Software as a Service (SaaS). Der Kunde darf die Software für eigene Zwecke nutzen, seine Daten verarbeiten und speichern.

Die im Folgenden verwendeten Begriffe haben für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die folgende Bedeutung:

Kunde: jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die sich selbst oder durch Vertreter für ein Konto registriert, um “Bion” in ihrem Namen zu nutzen,

Teammitglieder: alle Personen, die der Kunde mit der Nutzung seines Kontos betraut oder die dieses in sonstiger Weise mit Wissen und Zustimmung des Kunden nutzen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Einzelperson, so gilt auch diese als Teammitglied,

Drittkunden: alle Personen, für die der Kunde eine Tätigkeit ausübt, die die Nutzung des Computerprogramms “Bion” durch den Kunden zur Erhebung oder Verarbeitung von Daten oder zur Erleichterung dieser Tätigkeit erfordert.

Die für die Nutzung erforderliche Rechensoftware sowie der erforderliche Speicherplatz werden von einem vom Anbieter beauftragten Rechenzentrum zur Verfügung gestellt. Der dem Kunden zugewiesene Account ist vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs.

Der Provider stellt dem Kunden alle notwendigen Zugangsdaten zum Zwecke der Identifikation und Authentifizierung für die Nutzung der Software zur Verfügung. Dem Kunden ist es untersagt, diese Daten an Dritte weiterzugeben, sofern diese Dritten dem Provider nicht als zusätzliche Nutzer benannt wurden. Neue Zusatznutzer sind dem Provider vom Kunden vor Beginn der Nutzung der Software mitzuteilen.

Die problemlose Nutzung der Software setzt die Verwendung eines modernen Internetbrowsers und eine stabile Internetverbindung voraus.

§2 ANERKENNUNG DER BETA-SOFTWARE

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass: (a) die Software kein offizielles Produkt ist und von Bion nicht kommerziell zum Verkauf freigegeben wurde; (b) die Software möglicherweise nicht ordnungsgemäß funktioniert, nicht in der endgültigen Form vorliegt oder nicht voll funktionsfähig ist; (c) die Software möglicherweise Fehler, Designmängel oder andere Probleme enthält; (d) es möglicherweise nicht möglich ist, die Software voll funktionsfähig zu machen; (e) die mit der Software erhaltenen Informationen möglicherweise nicht genau sind und möglicherweise nicht genau den Informationen entsprechen, die aus einer Datenbank oder einer anderen Quelle stammen; (f) die Nutzung der Software kann zu unerwarteten Ergebnissen, Daten- oder Kommunikationsverlusten, Projektverzögerungen oder anderen unvorhersehbaren Schäden oder Verlusten führen; (g) Bion ist nicht verpflichtet, eine kommerzielle Version der Software herauszugeben; und (h) Bion hat das Recht, die Entwicklung der Software jederzeit und ohne jegliche Verpflichtung oder Haftung gegenüber dem Kunden einseitig einzustellen.  Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er sich aus keinem Grund auf die Software verlassen sollte. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Pflege und den Schutz aller Daten und Informationen, die von der Software abgerufen, extrahiert, transformiert, geladen, gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden. Der Kunde ist für alle Kosten und Ausgaben verantwortlich, die zur Sicherung und Wiederherstellung von Daten und Informationen erforderlich sind, die infolge der Nutzung der Software durch den Kunden verloren gegangen oder beschädigt worden sind.

 

§3 FREEMIUM / PREMIUM ACCOUNTS

Bei der Nutzung der Software kann der Kunde zwischen einem Freemium-Konto und einem Premium-Account wählen.

Mit dem Freemium-Account kann der Kunde bis zu:

2 Datenquellen mit jeweils maximal 100.000 Datenzeilen
1 gespeicherter Workflow
1 Output-Tabelle mit maximal 100.000 Datenzeilen
1 gespeicherter Terminplan

Das Konto kann von bis zu zwei Teammitgliedern genutzt werden. Die Einrichtung von mehreren Freemium-Accounts für einen Kunden ist nicht zulässig.

Mit dem Premium-Account kann der Kunde bis zu:

10 Datenquellen mit insgesamt maximal 50.000.000 Datenzeilen
10 gespeicherte Workflows
10 Output-Tabellen mit insgesamt maximal 50.000.000 Datenzeilen
10 gespeicherte Terminpläne

Wenn nicht anders vereinbart, ist der Premium-Account nicht übertragbar und kann nur von einem Teammitglied genutzt werden.

Sofern sich der Nutzer nicht für einen Premium-Account entschieden hat, wird sein Account als Freemium-Account behandelt.

§4 LEISTUNGEN

Der Anbieter ist berechtigt, den Inhalt der Dienstleistung einschließlich der zur Verfügung gestellten Software im Rahmen des technischen Fortschritts zu ändern oder anzupassen. Er wird den Kunden vorab über eine solche Änderung informieren, wenn die Änderung mit einer nicht unerheblichen Einschränkung für den Kunden verbunden ist. In diesem Fall hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungszeitpunkt.

Der Provider ist nicht verpflichtet, Leistungen für den Kunden zu erbringen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in § 4 geregelt.

§5 BEREITSTELLUNG

Der Anbieter gewährt dem Kunden eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche Lizenz und das Recht, über das Internet auf die Software zuzugreifen und die Software und die Benutzerdokumentation nur in der in diesen Bedingungen genehmigten Weise zu nutzen. Die SaaS wird von Bion verwaltet und vom Kunden über das Internet und die Computer des Kunden aufgerufen und genutzt. Bion kann im Zusammenhang mit der Ersteinrichtung der Plattform angemessene Unterstützung leisten.

§6 GEWÄHRLEISTUNG

Die Software wird “wie sie ist” zur Verfügung gestellt. Bion lehnt alle anderen ausdrücklichen oder still-schweigenden Gewährleistungen ab, einschließlich jeglicher Gewährleistung der Markt Fähigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der nicht-verletzung von rechten sowie jeglicher Gewährleistung, die sich aus dem handelsgebrauch ergibt.

§7 ZAHLUNG

Für die Einrichtung und Nutzung von Freemium-Accounts wird kein Entgelt erhoben.

Für Premium-Accounts (Early-Birds) zahlt der Kunde an den Anbieter eine jährliche Gebühr von 800,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Durch die Verwendung von Promo-Codes können dem Kunden zusätzliche Rabatte gewährt werden.

Promo-Codes (Rabatte) sind einmalige Angebote, und der Anbieter behält sich das Recht vor, Rabatte jederzeit zu ändern oder zu streichen. Rabatte sind auf einen pro Kunde und Konto beschränkt und können nicht mit anderen Angeboten kombiniert werden, sofern nicht anders vereinbart. Rabatte sind nicht übertragbar und können nicht weiterverkauft werden.

Bei monatlicher Abrechnung zahlt der Kunde an den Provider ein monatliches Entgelt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Datum der Registrierung für den Premium-Account und endet mit Ablauf des Tages des Folgemonats, der dem Startdatum entspricht. Ist der auf den Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums folgende Monat kürzer, d.h. hat er nicht das dem Startdatum entsprechende Datum, das den jeweiligen Abrechnungszeitraum bestimmt, so endet der Abrechnungszeitraum am letzten Tag dieses Monats. Als Registrierungsdatum gilt das Datum des ersten Logins in das Premium-Konto des Kunden, nachdem der Kunde die Bestätigungs-E-Mail mit dem Aktivierungslink erhalten hat.

Das Entgelt für jeden Monat ist am Ersten eines jeden Monats fällig. Fällt dieser auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so ist das Entgelt am nächstfolgenden Werktag fällig. Nach Ablauf des Fälligkeitstages gerät der Nutzer ohne weitere Mahnung in Verzug. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Konto des Anbieters oder des von ihm beauftragten Zahlungsdienstleisters.

§8 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Datum des ersten Logins des Kunden nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail mit dem Aktivierungslink durch den Anbieter.

Der Software as a Service “SaaS”-Vertrag für Freemium-Konten läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann Verträge über Freemium-Konten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Für Premium-Accounts, die während der Beta-Phase erworben wurden, beginnt die Vertragslaufzeit, wenn der Anbieter dem Kunden die SaaS über das Internet gemäß Abschnitt 2 (“Web-basierte Lizenz”) zur Verfügung stellt, was ein zwischen den Parteien vereinbartes Datum für den Beginn der Dienstleistung ist.

Die SaaS-Laufzeit gilt für einen weiteren Zeitraum von zwölf (12) Monaten (die “anfängliche Laufzeit”) ab dem offiziellen Start der Software, sofern sie nicht wie in diesen Bedingungen vorgesehen früher beendet wird. Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit verlängert sich die SaaS-Laufzeit automatisch mit der Zahlung der Abonnementgebühr durch den Kunden an Bion für aufeinanderfolgende Verlängerungslaufzeiten von jeweils zwölf (12) Monaten (jeweils eine “Verlängerungslaufzeit”), es sei denn, sie wird früher gemäß den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gekündigt.

Der Kunde kann ein Premium-Konto jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums im Sinne von § 4 Abs. 2 kündigen. Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis über einen Freemium-Account jederzeit mit einer Frist von einem Monat und das Vertragsverhältnis über einen Premium-Account mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen. § 12 Abs. 2 bleibt hiervon unberührt.

Die Kündigung kann unbeschadet der Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung auf elektronischem Wege erfolgen. Der Anbieter wird hierfür geeignete Einrichtungen zur Verfügung stellen.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine Vertragspartei eine grobe Pflichtverletzung begeht oder insbesondere ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet wird oder die andere Partei zahlungsunfähig wird.

Der Kunde kann ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch zwei Monate lang auf sein Konto und die darin gespeicherten Daten zugreifen. Während dieses Zeitraums ermöglicht der Anbieter dem Kunden auf dessen Wunsch hin den Export der gespeicherten Daten. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist ist der Anbieter berechtigt, den Account und die darin gespeicherten Daten zu löschen. Der Anbieter ist zu einer früheren Löschung verpflichtet, wenn der Kunde ihm dies in Textform oder in einer anderen Form, die dem Anbieter die Authentifizierung der Erklärung ermöglicht, gestattet.

§9 KOOPERATIONSPFLICHT DER KUNDEN

Der Kunde hat die Hinweise des Anbieters zur Transkription, Lokalisierung, Feststellung und Meldung von Störungen zu beachten. Der Kunde schützt die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter und verpflichtet seine Mitarbeiter, dies ebenfalls zu tun.

§10 PFLICHTVERLETZUNG DES KUNDEN, VERTRAGSSTRAFE, KÜNDIGUNGSRECHT

Der Kunde ist verpflichtet, das Entgelt pünktlich zu zahlen. Bei einem Rückstand von mindestens zwei Monatszahlungen ist der Provider berechtigt, den Zugang zu sperren. Die Sperrung des Zugangs lässt den Zahlungsanspruch des Providers unberührt. Nach Begleichung des Zahlungsrückstandes wird das Konto unverzüglich wieder freigeschaltet.

Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten, indem er einem unbefugten Dritten den Zugang zur Software ermöglicht oder neue Nutzer dem Provider vor Nutzungsbeginn nicht benennt, ist der Provider berechtigt, den Vertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen sowie den Zugang zu sperren.

Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, z.B. nach dem Urheberrechtsgesetz, sowie Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§11 MIETVERTRAGSRECHTS UND DES DARLEHENSVERTRAGSRECHTS

Für die Nutzung von Freemium-Accounts gelten die gesetzlichen Vorschriften über Darlehensverträge (§ 598 ff. BGB). Im Übrigen gelten die Vorschriften über den Mietvertrag (§ 535 ff. BGB), soweit in diesen AGB oder anderen Vereinbarungen der Parteien nichts anderes geregelt ist.

§12 BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

Soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, ist die Haftung von Bion und seinen Lizenzgebern gegenüber dem Kunden oder Dritten, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag oder der Nutzung der Software oder für Fehler oder Mängel in der Software oder für die Bereitstellung von technischem Support, Schulungen oder anderen Dienstleistungen in Verbindung damit ergeben, unabhängig von der Ursache und der Haftungstheorie, einschließlich Vertrag, Gefährdungshaftung, Fahrlässigkeit oder sonstiger unerlaubter Handlung, auf direkte Schäden beschränkt, die die an Bion gezahlten Gebühren nicht übersteigen.  In keinem Fall haften Bion oder seine Lizenzgeber für indirekte, zufällige, besondere, strafende oder Folgeschäden, einschließlich Schäden durch Gewinn-, Geschäfts-, Umsatz-, Daten- oder Datennutzungsverluste, selbst wenn sie auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.   Diese Beschränkungen gelten ungeachtet des Versagens des wesentlichen Zwecks eines Rechtsmittels. Die in dieser Vereinbarung festgelegten Haftungsbeschränkungen spiegeln die von den Parteien ausgehandelte und vereinbarte Risikoverteilung wider. Ohne diese Haftungsbeschränkungen würden die Parteien diese Vereinbarung nicht schließen.  Diese Beschränkungen gelten ungeachtet des Versagens des wesentlichen Zwecks eines beschränkten Rechtsmittels.

§13 DATENSCHUTZ & VERTRAULICHKEIT

Der Provider gewährleistet den Schutz der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, dem Telemediengesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz.

Der Provider weist den Kunden hiermit darauf hin, personenbezogene Daten nur zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des SaaS erforderlich ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten vom Provider gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden und des Vertragszwecks erforderlich ist.

Der Anbieter wird alle Informationen und Daten, die ihm im Rahmen dieses Vertrages vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, vertraulich behandeln. Dies gilt insbesondere für Informationen über Methoden, Verfahren, Betriebsgeheimnisse, Berufsverbände, Preise sowie Informationen über Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter ist ferner verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf diese Informationen und Kundendaten durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

Der Anbieter ist verpflichtet, die Vertraulichkeit gegenüber Dritten auch durch seine Mitarbeiter sicherzustellen.

 

§14 EIGENTUMSRECHTE, VERTRAULICHKEIT, EINSCHRÄNKUNGEN

Der Kunde erkennt an, dass die Software vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse von Bion und seinen Lizenzgebern enthält. Der Kunde wird die Software oder Teile davon nicht kopieren (es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich, um die Software in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in Abschnitt 1 zu nutzen), vertreiben, verkaufen, unterlizenzieren oder anderweitig übertragen oder Dritten zur Verfügung stellen, Urheberrechtshinweise, Markenzeichen oder Vertraulichkeitshinweise, die auf der Software oder der Softwareausgabe erscheinen, nicht entfernen, den Quellcode der Software nicht verändern, anpassen, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren oder ableiten und auch keinen Dritten ermächtigen, eines der vorgenannten Dinge zu tun. Der Kunde wird alle Urheberrechtsvermerke von Bion und seinen Lizenzgebern sowie alle anderen Hinweise auf Eigentumsrechte auf allen Kopien der Software, die der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung anfertigt, wiedergeben. Der Kunde wird die Software oder die mit ihr gelieferte Dokumentation nur zur internen Evaluierung durch den Kunden und zur Übermittlung von Rückmeldungen an Bion verwenden und die Software, ihre Funktionen, Rückmeldungen (wie in Abschnitt 8 definiert), damit zusammenhängende technische Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, oder die Ergebnisse einer funktionalen Leistungsevaluierung oder eines Tests der Software (die “vertraulichen Informationen”) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Bion nicht an Dritte weitergeben. Der Kunde wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die vertraulichen Informationen vor unbefugter Nutzung oder Offenlegung zu schützen. Der Kunde darf vertrauliche Informationen nur an diejenigen seiner Mitarbeiter weitergeben, die diese Informationen in gutem Glauben für die Bewertung der Software durch den Kunden benötigen und die zuvor eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet haben, die Nutzungs- und Geheimhaltungsbeschränkungen enthält, die mindestens so schützend sind wie die hier dargelegten. Der Kunde wird jeden Verstoß gegen diese Bestimmung unverzüglich an

Bion melden und alle angemessenen Mittel einsetzen, um Schäden oder Verluste, die Bion infolge eines solchen Verstoßes entstehen könnten, zu mindern. Bion und seine Lizenzgeber behalten sich alle Rechte und Lizenzen an der Software vor, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden.

§15 ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Will der Anbieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, so wird er den Kunden auffordern, den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen. Stimmt der Kunde zu, werden die Geschäftsbeziehungen auf der Grundlage der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortgesetzt.

Verweigert der Kunde die Zustimmung zu den Änderungen, ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Rechnungsmonats zu kündigen.

§16 RECHTSWAHL

Für die gesamten Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

§17 KOLLISION DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Soweit der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Vereinbarung über die Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen, gelten diese Bedingungen. Anstelle einzelner kollidierender Bedingungen gelten die Bestimmungen des dispositiven Rechts. Dies gilt auch dann, wenn die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Regelungen enthalten, die in den vorstehenden Bedingungen nicht enthalten sind. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen Regelungen enthalten, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorstehenden Geschäftsbedingungen.

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