Bion Analytics

AGB zur Erbringung von Software as a Service Leistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Software as a Service Leistungen durch die Bion Analytics Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Präambel

Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich der Daten-Automatisierung. Er stellt unter anderem Business-Intelligence-Anwendungen (nachfolgend: „Software“) über das Internet bereit, welche über eine Zugangssoftware genutzt werden können („Software as a Service“). Der Kunde möchte eine Lizenz zur mietweisen Nutzung einer solchen Anwendung über das Internet erwerben. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Erwerb der Lizenz und den Umfang der gestatteten Nutzung.

(1)    Geltungsbereich

1.       Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Bion Analytics Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Sternstraße 58. 40479 Düsseldorf (nachfolgend „Anbieter“), die dem Kunden im Rahmen von Software as a Service (nachfolgend „SaaS“) zur Verfügung gestellt werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

2.     Ungeachtet der Regelungen in Absatz 1 stellt der Anbieter ggf. Leistungen bereit, für die zusätzlich besondere Bedingungen und spezifische Regelungen des Herstellers gelten. Sofern diese Leistungen angeboten werden, sind diese zusätzlichen Bedingungen im Angebot referenziert und werden ebenfalls Vertragsbestandteil. Im Falle von Widersprüchen gehen im Zweifelsfall die Regelungen in den zusätzlichen Bedingungen diesen AGB vor.

3.     Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können ausschließlich Unternehmer sein (nachfolgend „Kunde“). Im Sinne der Geschäftsbedingungen sind dies natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem Verkäufer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(2)   Vertragsgegenstand –SaaS Dienste-

1.       Vertragsgegenstand ist

  •      die mietweise Überlassung von Software durch den Anbieter zur Nutzung durch den Kunden über das Internet. Die vertragsgegenständliche Software ist im Vertrag über die Bereitstellung von Software („SaaS-Vertrag“) definiert.
  •      die Einräumung von Rechenleistung und Speicherplatz durch den Anbieter zur Verarbeitung von Daten gemäß Angebot.

(zusammen nachfolgend „Leistungsgegenstände“)

2.      Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem unter § 3 Abs. 3 definierten Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden sind nicht Leistungsgegenstand.

3.       Der Quellcode der Software ist ebenfalls nicht Leistungsgegenstand.

(3)    Softwareüberlassung

1.       Die Software wird dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung gestellt. Hierfür stellt der Anbieter die Software auf einem Server zum Abruf zur Verfügung. Der Abruf erfolgt über das Internet mittels einer geeigneten Zugangssoftware. Ggf. sind für den Abruf darüber hinaus bestimmte Anwendungen notwendig. Der Anbieter wird den Kunden in der Angebotsphase hierüber informieren.

2.     Versionswechsel mit Änderungshinweisen werden dem Kunden rechtzeitig vorher angekündigt.

3.     Für die Beschaffenheit der Software ist die Funktionsbeschreibung im Angebot abschließend maßgeblich.

4.     Der Anbieter wird während der Vertragslaufzeit die Leistungsgegenstände soweit notwendig an marktrelevante technische Änderungen anpassen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf konkrete Verbesserungen.

(4)    Einräumung von Speicherplatz

1.       Zur Verarbeitung der Daten erhält der Kunde Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann je nach Dienst Daten bis zu einem Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die im Angebot festgehalten ist, verarbeiten bzw. speichern. Reicht der Speicherplatz nicht aus, kann der Kunde vorbehaltlich bestehender Verfügbarkeit den Speicherplatz kostenpflichtig erweitern.

2.      Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit schuldet der Anbieter nicht.

3.     Der Anbieter ist verpflichtet, übliche Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck fertigt der Anbieter regelmäßig eine Sicherheitskopie (Backup) der Daten des Kunden an. Die Sicherheitsvorkehrungen sind in den Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM) beschrieben, die Bestandteil der Auftragsverarbeitungs-vereinbarung sind.

4.     Ein Datenverlust ist dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines Datenverlusts wird durch den Anbieter das letzte Backup wieder eingespielt. Ist der Kunde für den Datenverlust verantwortlich, so hat er dem Anbieter die dadurch anfallenden Aufwände zu erstatten.

(5) Support

1.       Anfragen des Kunden zur Nutzung der Software nimmt der Anbieter zu den üblichen Geschäftszeiten Telefonisch oder per E-Mail entgegen und wird diese nach Möglichkeit zeitnah beantworten.

(6) Zugänge

Der Kunde erhält vom Anbieter nach Vertragsbeginn die Zugangsdaten für den Administrationszugang der Software.

1.       Als Nutzer dürfen nur natürliche Personen mit Klarnamen registriert werden. Der Kunde wird die Identität der Nutzer überprüfen und deren Nutzerdaten in einem Verzeichnis seiner registrierten Nutzer („named user“) zusammen mit dem jeweiligen Zugangscode dokumentieren.

2.     Die Zugänge dürfen nur von der im Angebot genannten Anzahl Mitarbeiter genutzt werden. Eine Lizenz ist einem Mitarbeiter fest zuzuordnen und wird von diesem permanent verwendet. Eine Aufteilung einer Lizenz auf mehrere Mitarbeiter ist nicht gestattet. Lizenzen dürfen nur in begründeten Fällen (Ausscheiden des Mitarbeiters, längerer Urlaub, längere Krankheit) auf einen anderen Mitarbeiter übertragen werden, wobei der bisherige Mitarbeiter seine Lizenz verliert. Die Änderung des Nutzers ist dem Anbieter umgehend mitzuteilen.

(7) Nutzungsrechte an der Software

1.       Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränktes Recht, auf die Software über das Internet zuzugreifen und die Software bestimmungsgemäß zu nutzen.

2.     Die Software darf nur durch eine bestimmte Anzahl festgelegter Nutzer beim Kunden genutzt werden („named user“). Die Anzahl der zugelassenen Nutzer ist im Angebot festgelegt.

3.      Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die in den vorstehenden Absätzen eingeräumten Rechte hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Eine Nutzung ist nur im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs gestattet. Es ist dem Kunden insbesondere nicht erlaubt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu verwerten, gleich ob durch Verkauf, Vermietung oder durch andere Verwertungsarten.

(8) Unterbrechung der Erreichbarkeit

1.       Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Leistungsgegenstände sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Geplante und angekündigte Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfallzeiten. Der Anbieter wird sich bemühen, Wartungsarbeiten mindestens 7 Tage vor deren Beginn anzukündigen.

2.      Der Anbieter bemüht sich, eine hohe Verfügbarkeit der Leistungsgegenstände zu gewährleisten. Ein konkreter Anspruch auf eine Mindestverfügbarkeit besteht jedoch nicht.

(9) Pflichten des Kunden

1.       Der Kunde verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Nutzung der Software keine Daten zu verarbeiten, die Gesetze, behördliche Auflagen oder die Rechte Dritter verletzen. Erkennt der Kunde, dass eine Verletzung dieser Pflicht vorliegt, hat er den Anbieter unverzüglich darüber zu unterrichten und die Verletzung zu unterbinden. Der Kunde wird den Vertriebspartner diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen.

2.     Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

3.     Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Leistungsgegenstände erforderlichen Daten verantwortlich.

4.     Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor der Speicherung auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

5.      Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

6.      Der Kunde wird seine Nutzer dazu verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Leistungs-gegenstände unter diesem Vertrag geltenden Bestimmungen und Pflichten einzuhalten.

7.      Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit die allgemein notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungsgegenstände (z.B. ausreichende Bandbreite, moderner Webbrowser) zu gewährleisten. Andernfalls kann es zu einem fehlerhaften Betrieb führen, den der Anbieter nicht zu vertreten hat. Besondere technische Voraussetzungen wird der Anbieter dem Kunden in der Angebotsphase zur Kenntnis geben.

8.      Der Kunde ist im Falle von Störungen, Funktionsausfällen oder Beeinträchtigungen der Leistungsgegenstände verpflichtet, den Anbieter unverzüglich und so präzise wie möglich hierüber zu informieren. Unterlässt der Kunde eine solche Anzeige, so gilt § 536c BGB entsprechend. Ist zur Behebung der Störung der Zugriff auf den Zugang des Kunden im Wege der Fernwartung notwendig, so wird er dem Anbieter diesen Zugriff ermöglichen.

9.     Soweit die auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz gespeicherten Daten des Kunden personenbezogene Daten enthalten, wird der Kunde die Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Anbieter schließen.

(10) Vergütung

1.       Für die Überlassung der Leistungsgegenstände verpflichtet sich der Kunde, die im Angebot vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Pflicht zur Nutzungsgebühr beginnt, sobald der Anbieter die Aktivierung durchgeführt und bestätigt hat. Die monatliche Grundvergütung wird jeweils monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Zusätzlich während des Monats anfallende Vergütung werden in der nächsten Monatsabrechnung abgerechnet.

2.     Der Kunde ist zu einer Nutzung der Leistungsgegenstände, die über den im Angebot vereinbarten Umfang hinausgeht, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt. Bei zusätzlicher Nutzung ohne Zustimmung ist der Anbieter berechtigt, zusätzliche Vergütung auf Basis der im Angebot vereinbarten Sätze zu fordern.

3.     Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.     Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung höchstens einmal jährlich an zusätzliche Funktionalität, Inflation, gestiegene Betriebskosten etc. anzupassen. Eine Erhöhung darf erstmals nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsschluss erfolgen. Der Kunde wird rechtzeitig über die Erhöhung informiert, mindestens einen Monat vor deren Inkrafttreten. Er hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung innerhalb von drei Jahren mehr als 20% beträgt.

(11) Gewährleistung und Haftung

1.      Der Anbieter leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungsgegenstände und dafür, dass der Nutzung der Leistungsgegenstände im vertraglichen Umfang durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.

2.     Der Anbieter überlässt bei Sachmängeln nach seiner Wahl dem Kunden entweder einen neuen, mangelfreien Leistungsgegenstand oder beseitigt den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn der Anbieter dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden („Workaround“).

3.     Bei Rechtsmängeln verschafft der Anbieter nach seiner Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den Leistungsgegenständen oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Leistungsgegenständen.

4.     Der Anbieter ist berechtigt, die Mangelbeseitigung davon abhängig zu machen, dass der Kunde mit der Zahlung seiner Miete nicht in Verzug ist.

5.      Angaben zu Eigenschaften der Leistungsgegenstände, technische Daten und Spezifikationen im Angebot oder den Leistungsbeschreibungen sowie sonstigen vertragsrelevanten Dokumenten dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind nicht als Garantie (oder zugesicherte Eigenschaft) im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen. Garantieversprechen werden vom Anbieter nicht abgegeben.

6.       In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Anbieter Schadensersatz ausschließlich wie folgt:

a)       bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt;

b)      bei leichter Fahrlässigkeit nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

7.     Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536 a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

8.     Die Haftungsbegrenzungen gemäß vorstehenden Ziffern gelten nicht bei der Haftung für Körperschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.      Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag aus Gewährleistung und Haftung verjähren spätestens nach 12 Monaten ab Fälligkeit und möglicher Kenntnis des Anspruchs. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Körperschäden, bei der Nichterfüllung selbständiger Garantien und bei Arglist des Anbieters.

(12) Höhere Gewalt

1.       Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, soweit die Leistungsstörung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

2.     Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. Zu diesen zählen insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder die unverschuldete Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur.

3.     Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

(13) Laufzeit und Kündigung

1.       Der Vertrag beginnt, sobald der Anbieter die Aktivierung durchführt und in Textform bestätigt. Der Vertrag läuft nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten nach Vertragsbeginn auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten ordentlich gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht innerhalb der Kündigungsfrist schriftlich gekündigt wird.

2.      Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn

a.     eine Partei wiederholt gegen vertragswesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt; zu den vertragswesentlichen Pflichten zählt insbesondere die fristgerechte Zahlung der Vergütung.

b.      eine Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine deliktische Handlung begeht;

c.      eine Partei den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise einstellt, und die unmittelbare Fortsetzung des Vertrages nicht durch einen Rechtsnachfolger gesichert ist.

3.     Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

4.     Mit der Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, enden die vertraglichen Nutzungsrechte des Kunden.

5.     Der Kunde kann dieser bis zu einem Monat nach Beendigung des Vertrages die Herausgabe der gespeicherten Daten in einem gängigen digitalen Format vom Anbieter verlangen. Nach Ablauf der Monatsfrist werden alle Daten ohne weitere Vorankündigung endgültig gelöscht.

(14) Referenznennung

  1. Der Anbieter ist berechtigt, Namen und Logo/s des Kunden für den eigenen Medienauftritt als Kundenreferenz zu verwenden. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit für die Zukunft widersprechen. Auftragsdetails oder Namen bzw. Abteilungen von Ansprechpartnern des Kunden dürfen nicht verwendet werden.
  2. Die um personenbezogene Daten bereinigten Informationen und Dokumentationen können vom Anbieter in anonymisierter Form für die Erstellung von Benchmarks, Industrieberichten, White Papers und Medienbeiträgen frei verwendet werden, solange dabei keine auftragsspezifischen Details genannt werden.

(15) Sonstiges

1.      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

2.     Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.

3.     Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

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